Zusätzliche Rückgabemöglichkeiten für alte Elektronikgeräte
Ab Freitag, 1. Juli, gibt es zusätzliche Rückgabemöglichkeiten für ausrangierte Elektronikgeräte. Alte Technik, Akkus und Batterien gehören nämlich nicht in den Hausmüll. In Folge eines neuen Gesetzes können Verbraucher deutlich mehr Händler ansteuern, um ihren Elektroschrott loszuwerden.
Die Erweiterung der Rücknahmestellen im Handel soll dafür sorgen, dass viele Kleingeräte, wie Smartphones, Taschenlampen, elektrische Zahnbürsten, Föne, Rasierer und elektrisches Kinderspielzeug nicht mehr in die Hausmülltonne wandern, sondern dem Recycling zugeführt werden, um wertvolle Ressourcen zu schonen und Wertstoffe wiederzugewinnen.
Reparierbare Geräte sollten eine zweite Chance bekommen, heißt es aus der Abfallberatung des Landkreises. Dafür könnten Verbraucher etwa das nächste Repair-Café aufsuchen. Davon gibt es im Landkreis Stade aktuell sechs: in Ahlerstedt, Stade, Stade-Haddorf, Horneburg, Drochtersen und Buxtehude. Aber auch andere Reparaturwerkstätten sowie Servicestellen bei E-Händlern bieten die Reparatur von Elektroaltgeräten an.
Aktuell können Elektroaltgeräten gebührenfrei bei den zahlreichen Landkreis-Einrichtungen abgegeben werden: Die Abfallwirtschaftszentrum in Stade-Süd und Buxtehude-Ardestorf nehmen Altgeräte in jeder Größe sowie Batterien und Akkus an. Die Wertstoffhöfe in Oldendorf, Wedel und Wischhafen nehmen Haushaltskleingeräte und Bildschirme, Monitore und Fernseher an. Vom Schadstoffmobil werden Elektrokleingeräte angenommen (zum Beispiel elektrische. Zahnbürsten, Tischstaubsauger, LED-Leuchten, Batterien, Akkus). Großgeräte können auch über die Sperrmüllabfuhr zur Abholung angemeldet werden
Diese Angebote sollten aber nicht missbraucht werden. Mitarbeiter im Abfallwirtschaftszentrum in Stade-Süd fanden kürzlich eine Waschmaschinentrommel voller alter Batterien.
Aktuell sind zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten alle großen Händler verpflichtet, die auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. Werden Batterien und Akkus verkauft, müssen diese auch wieder zurückgenommen werden, in vielen Geschäften läuft die Rücknahme bereits seit Jahren als Serviceleistung.
Ab dem 1. Juli haben Verbraucher neue Möglichkeiten: Das neue Elektrogesetz umfasst eine Rücknahmepflicht auch für Händler von Lebensmitteln wie Supermärkte und Discounter mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft technische Geräte anbieten.
Kleinere Altgeräte (bis 25 Zentimeter) wie Rasierer, elektrische Zahnbürsten und Mobiltelefone können ohne den Kauf eines neuen Geräts abgegeben werden, größere Altgeräte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts. Die Rücknahmeverpflichtung ist hierbei auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Händler, die nicht unter die Pflicht fallen, können Altgeräte freiwillig zurücknehmen. Geräte-Altbatterien müssen von den Händlern kostenlos zurückgenommen werden. Dafür stellen Supermärkte, Discounter, Drogerien oder Baumärkte bereits jetzt schon unter anderem Sammelboxen bereit.
Das Gesetz macht im Grundsatz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Onlinehandel. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand- und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Ein Altgerät muss immer kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.
Durch die Nähe zu den Verbrauchern kann der Handel am einfachsten dazu beitragen, das bestehende Sammelnetz für Altgeräte zu verdichten.