Behälter

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Stade ist für die Bereitstellung und Abfuhr der Restabfall- und Bioabfallbehälter zuständig.

Restabfallbehälter

Im Restabfallbehälter können Sie grundsätzlich alles entsorgen, was sich nicht verwerten lässt und daher nicht in den Bioabfallbehälter, den Altpapierbehälter oder den Gelben Sack gehört.

Behältergrößen

Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb im Landkreis Stade muss zur Entsorgung des Restabfalls einen Restabfallbehälter vorhalten (Anschlusspflicht).

Doch welcher Behälter ist der passende? Hierzu können Ihnen die Informationen auf dieser Seite weiterhelfen. Sollten Sie Fragen zur richtigen Größe haben, steht Ihnen der Kundenservice der Abfallwirtschaft gern unter der Telefonnummer 04141 12-8012 zur Verfügung.

Mindestbehältervolumen für Haushalte

Sie können die Größe Ihres Restabfallbehälters grundsätzlich frei wählen. Einzige Voraussetzung ist, dass dabei das Mindestbehältervolumen eingehalten wird und der Behälter groß genug ist, um regelmäßig bei Ihnen anfallenden Restabfall aufzunehmen.

Das Mindestbehälterbehältervolumen richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Personen und beträgt pro Person und Woche 6 Liter. Eine Übersicht über das Mindestbehältervolumen finden Sie hier.

Sofern Sie lediglich einen 1-Personen- Haushalt haben, können Sie anstelle eines Restabfallbehälters auch 20 Liter- Restabfallsäcke nutzen. Es werden Ihnen für eine vierzehntägliche Abfuhr 26 Stück pro Jahr zur Verfügung gestellt.

Mindestbehältervolumen für Gewerbebetriebe/ andere Herkunftsbereiche

Die Größe des Behälters richtet sich nach der Menge regelmäßig anfallenden Abfallmenge an nicht verwertbaren Abfällen. Mindestens ist aber ein 80 Liter-Restabfallbehälter bei vierwöchentlicher Abfuhr vorzuhalten.

Weitere Informationen können Sie dem Gewerbeinfoblatt entnehmen.

Nachbarschaftsbehälter

Es besteht die Möglichkeit einen Restabfallbehälter gemeinsam mit einem benachbarten Grundstück/ Wohnung zu nutzen, sofern die Größe für beide Haushalte ausreichend ist.

Den Antrag finden Sie hier.

Wochenendgrundstücke

Sollten Sie im Gebiet des Landkreises Stade ein Wochenendgrundstück nutzen, dann können Sie 30 Liter- Restabfallsäcke nutzen. Es werden Ihnen für eine vierwöchentliche Abfuhr 13 Abfallsäcke pro Jahr zur Verfügung gestellt.

Entleerung

Die Entleerung der Restabfallbehälter erfolgt in der Regel vierzehntäglich oder vierwöchentlich.

Die Entleerung von 770 Liter – und 1.100 Liter Behältern ist auch wöchentlich möglich.

Hier können Sie auch eine Entleerung auf Abruf wählen. In diesem Fall ist die gewünschte Entleerung rechtzeitig bei der Abfallwirtschaft anzumelden.

Beistellsack

Der Restabfallbehälter ist ausnahmsweise schon voll, die Fahrt zur Abfallannahmestelle lohnt sich aber nicht? Das ist der Moment, in dem Sie den orangefarbenen Beistellsäck nutzen können.

Zu erwerben ist der Beistellsack für eine Gebühr von 4,72 € bei zahlreichen Verkaufsstellen im Kreisgebiet.

Sie können den befüllten Beistellsack am Abfuhrtag neben Ihrem Restabfallbehälter zur Abholung bereitstellen. Bitte achten Sie darauf, dass der Sack nicht schwerer als 15 kg ist und so verschlossen ist, dass eine Abholung ohne Gefahren für den Müllwerker problemlos möglich ist.

Das gehört in den Restabfallbehälter

  • Hygieneartikel und -papiere
  • Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • Kehricht
  • beschichtetes Papier
  • Tierstreu
  • Tapetenreste, Fotos
  • abgekühlte Asche, Aschenbecherinhalt

Bitte beachten:
Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Elektrogeräte usw. dürfen keinesfalls über den Restabfallbehälter entsorgt werden.

Bioabfallbehälter

Im Bioabfallbehälter können Sie alle kompostierbaren Küchen- und Gartenabfälle entsorgen.

Behältergrößen

Kompostierbare Abfälle sind getrennt vom Restabfall zu erfassen. Jeder Haushalt ist daher verpflichtet einen Bioabfallbehälter vorzuhalten. Vorgaben zur Behältergröße gibt es nicht.

Nachbarschaftsbehälter

Es besteht die Möglichkeit einen Bioabfallbehälter gemeinsam mit einem benachbarten Grundstück/ Wohnung zu nutzen, sofern die Größe für beide Haushalte ausreichend ist. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Eigenkompostierung

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück alle anfallenden Grün-und Gehölzabfälle sowie Bioabfälle selbst kompostieren, dann besteht die Möglichkeit sich von der Pflicht zur Nutzung eines Bioabfallbehälters befreien zu lassen. Sofern Sie eine solche Befreiungsmöglichkeit in Anspruch nehmen möchten, ist ein schriftliche Anzeige an die Abfallwirtschaft Landkreis Stade notwendig. (Erklärung Eigenkompostierung)

Entleerung

Die Entleerung der Bioabfallbehälter erfolgt immer vierzehntäglich.

Das gehört (nicht) in den Bioabfallbehälter

Das gehört in den Bioabfall

Aus dem Garten z.B.:

  • Baum-, Strauchschnitt
  • Rasenschnitt
  • Laub
  • Moos
  • Pflanzenreste (auch kranke Pflanzenteile)
  • Stauden
  • Fallobst

Aus Küche, Wohnung und Haus z.B.:

  • Obst- und Gemüserest
  • Speisereste
  • Schnittblumen, Topfpflanzen und Pflanzen
  • alte Brotreste
  • Kaffee- und Teesatz (mit Filterpapier)
  • Eierschalen
Das gehört nicht in den Bioabfall
  • Tüten und Beutel aus Kunststoff
  • biologisch abbaubare/ kompostierbare Beutel und Verpackungen (Beutel aus Papier oder Zeitungspapier können genutzt werden)
  • verpackte Lebensmittel
  • Grassoden, Mutterboden, Sand
  • Stammholz
  • Kleintierstreu (gehört in den Restabfallbehälter)
  • Kehricht (gehört in den Restabfallbehälter)
  • Staubsaugerbeutel (gehören in den Restabfallbehälter)
  • Zigarettenkippen und Asche (gehören in den Restabfallbehälter)
  • beschichtete und gewachste Papiere (z.B. Illustrierte, Kataloge)
  • Windeln (gehören in den Restabfallbehälter)  

Tipps zur Nutzung eines Bioabfallbehälters finden Sie hier. Die Bio-Sortierhilfe finden Sie hier.

Restabfall-/ Bioabfallbehälter anmelden/ ummelden/ abmelden

Wer darf Behälter an-/um-/abmelden?

Meldungen werden ausschließlich vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten entgegengenommen.

Wann können Behälter an-/um- /abgemeldet werden?

Änderungen im Behälterbestand können immer monatsweise vorgenommen werden.

Um die Anträge rechtzeitig zum nächsten 1. bearbeiten zu können, ist eine Meldung bis spätestens zum 15. des laufenden Monats notwendig.

Wie können Behälter an-/um-/abgemeldet werden?

Bitte halten Sie für die Änderung von Behältern die BehälterID Ihres vorhandenen Behälters bereit. Diese finden Sie auf dem Aufkleber an der Seite Ihres Behälters.

Für Fragen zum An-/Ab- und Ummelden der Restabfall- und Bioabfallbehälter steht Ihnen der Kundenservice der Abfallwirtschaft zur Verfügung.
Tel. 04141 12-8012

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Behälter werden von unserem beauftragten Dienstleister (Karl Meyer Kommunalentsorgung GmbH) ausgeliefert bzw. eingezogen. Dies erfolgt unabhängig von der Abfuhr der Behälter. Bitte stellen Sie die zu tauschenden oder einzuziehenden Behälter im  Zeitraum der Umsetzung des Behältertausches gut sichtbar und zugänglich an der Grundstücksgrenze bereit. Sollten dennoch beim Behältertausch Schwierigkeiten aufgetreten sein, dann können Sie sich hierzu direkt an Dienstleister wenden:

Karl Meyer Kommunalentsorgung GmbH
Tel. 04141 12-8014

Tipp: Sie können Sie Behälter bis zum Tausch oder Einzug unverändert nutzen. Die Behälter werden auch gefüllt durch den Behälterdienst mitgenommen.