Seit 1983 wird der Weltverbrauchertag jedes Jahr am 15. März begangen. Es soll international auf die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher aufmerksam gemacht werden, der Verbraucherschutz steht im Mittelpunkt. Der Tag geht zurück auf US-Präsident John F. Kennedy, der am 15. März 1962 vor dem Kongress der Vereinigten Staaten grundlegende Rechte für alle Verbraucherinnen und Verbraucher eingefordert hat.
Die Abfallberatung des Landkreises Stade warnt anlässlich des Weltverbrauchertages in diesem Jahr vor irreführenden Umweltbehauptungen. Immer wieder hört oder liest man Begriffe wie Biokunststoff, biologisch abbaubar oder biobasiert. „Damit soll Umweltfreundlichkeit vorgegaukelt werden“, warnen die Abfallberaterinnen des Landkreises Stade. „Viele Verbraucherinnen oder Verbraucher glauben sogar irrtümlicherweise, dass die Produkte aus Biokunststoff über die Bioabfallsammlung entsorgt werden dürften.
Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesen Begriffen? Der Begriff „Biokunststoff“ kann sich auf sogenannte biobasierte oder auf biologisch abbaubare Kunststoffe beziehen. Biobasiert ist ein Kunststoff, der vollständig oder teilweise aus nachwachsenden Rohstoffen, wie z.B. Kartoffeln, Mais oder Zuckerrohr, hergestellt wurde. Diese Kunststoffe können gleichzeitig biologisch abbaubar sein, sind es aber meistens nicht. Biologisch abbaubar ist ein Kunststoff, der von Mikroorganismen unter bestimmten Bedingungen in seine Bestandteile zersetzt wird. Biologisch abbaubare Kunststoffe können aus biobasierten Rohstoffen, aber auch aus Erdöl-basierten Rohstoffen bestehen.
Das Umweltbundesamt betont, dass weder biobasierte noch biologisch abbaubare Kunststoffe nachhaltiger sind als konventionelle Kunststoffe. Für den Anbau der nachwachsenden Rohstoffe wird Erdöl benötigt, Böden werden oft überdüngt und die benötigten Anbauflächen stehen nicht mehr für die Lebensmittelproduktion zur Verfügung. Verpackungen aus biobasierten bzw. biologisch abbaubaren Kunststoffen müssen, genau wie die Produkte aus konventionellen Kunststoffen, über den Gelben Sack entsorgt werden. Werden am Ende aber als Fremdstoff aussortiert und landen in der Verbrennung. Es gibt für diese Abfälle noch keinen separaten Entsorgungsweg.
Eingesammelte Hundekotbeutel dagegen gehören in die Restabfalltonne, auch wenn der Sammelbeutel vermeintlich unter besonderen Verrottungsbedingungen biologisch abbaubar wäre. Auf keinen Fall jedoch dürfen sie in die Biotonnen gegeben werden.
Genauso verhält es sich mit Kaffeekapselsorten, die angeblich laut Hersteller als kompostierbar zertifiziert sind. Auch sie haben nichts in der Biotonne zu suchen und gehören in den Restabfall.
Seit Anfang 2024 dürfen im Landkreis Stade aus den oben genannten Grünen die sogenannten Biofolienbeutel nicht mehr genutzt werden. Ab April bleiben Tonnen, in denen die Biofolienbeutel entdeckt werden, stehen und Bußgelder können verhängt werden.
„Klimaneutral produziert“ ist ein weiterer Begriff, den man auf vielen Produkten findet, damit diese Produkte positiv wahrgenommen werden. Es soll suggeriert werden, dass die Herstellung von Produkten ohne Emissionen stattfindet, bedeutet aber oft nur, dass die Treibhausgase, die bei der Herstellung entstehen, durch Ausgleichsprojekte kompensiert werden.
Der Tipp der Abfallberaterinnen: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten also, wenn mit Nachhaltigkeit geworben wird, genauer hinschauen und die Werbeversprechen hinterfragen.“ Einen großen Beitrag zum Klimaschutz kann jede und jeder Einzelne durch die Vermeidung von Abfällen leisten, indem z.B. Mehrwegalternativen genutzt werden. „Wünschenswert wäre, wenn Betriebe anstatt mit den sogenannten „nachhaltigen Verpackungen“ zu werben, ihr Hauptaugenmerk – wann immer möglich – auf Mehrwegverpackungen legen würden, um so einen Beitrag zur Reduzierung der Verpackungsmüllberge zu leisten“, sagen die Abfallberaterinnen.
Viele weitere Informationen gibt es auf der Internetseite abfall.landkreis-stade.de.