Jährlich werden bei den Abfallannahmestellen bis zu 2.300 Tonnen Bauschutt und 1.300 Tonnen Altholz entsorgt. Die anschließende Verwertung kann nur gelingen, wenn diese Wertstoffe keine Fehlwürfe enthalten. Wer sich für die Entsorgung von Abfällen und den Betrieb des Abfallwirtschafzentrums Stade-Süd interessiert und einen Blick hinter die Kulissen werfen will, ist zum Tag der offenen Tür am Sonntag, 2. Juni, von 13 bis 17 Uhr eingeladen.
Bauschutt besteht aus mineralischen Bauabfällen, wie Beton- und Mauerwerksbrocken, Ziegel, Fliesen, Steinzeug, Keramik, Porzellan, Klinker, Mörtelreste, Marmorplatten, WC- und Waschbecken, Estrich und Putz. Dagegen sind Asbestplatten, Porenbeton/Gasbeton, Glasbausteine, Sand, Erde, Bitumen- und Teerpappe, Kabelreste, Dämmstoffe, Isolierungen, Styropor, Dachrinnen, Bodenbeläge und Rohre aus Kunststoff, Türen und Fenster, Gipskarton, Altmetalle, Bauholz, Kunststoffe oder auch Bauschutt mit Anhaftungen wie z. B. Mineralwolle, Armaturen, Steckdosen, Metallleitungen, Störstoffe und dürfen nicht in den Bauschutt gelangen. Darauf sollte unbedingt jeder Anlieferer bei der Abgabe von Bauschutt achten.
Altholz ist gemäß Altholzverordnung auf den Abfallannahmestellen sogar in vier Kategorien zu unterteilen. Zur Altholz-Kategorie I zählen die unbehandelten Hölzer, wie beispielsweise naturbelassenes Vollholz, Einwegpaletten, Obst- und Gemüsekisten, Konstruktionsholz (Innenbereich) und naturbelassene Möbel.
Zum Altholz der Kategorien II und III, die bei den Abfallannahmestellen gemeinsam erfasst werden, gehört beschichtetes Holz, wie Möbelholz (Innenraum), Arbeitsplatten, Treppen, Türen und Zargen (Innenraum), Parkett, Fußleisten und Holzspielzeug. Auch hier ist es für die spätere Verwertung wichtig, dass keine Störstoffe ins Altholz wandern, wie Brandholz, Draht, Matratzen, Armaturen, E-Geräte oder auch Fenster und Außentüren, die zu den imprägnierten Außenbereichsholz der Kategorie IV gehören. Bei dieser Kategorie handelt es sich um gefährliche Abfälle, die im Rahmen der Sonderabfallannahme entsorgt werden müssen.
Bei Altholz der Kategorie IV handelt es sich etwa um imprägnierte Gartenmöbel, Sichtschutzwände, Terrassenböden, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Außenspielgeräte, Zäune, Pfähle und Palisaden, sowie Altholz aus dem Abbruch und Rückbau. Diese imprägnierten sowie stark behandelten Althölzer dürfen nicht in die anderen Kategorien gelangen und können nur in Stade-Süd bei der Sonderabfallannahmestelle abgegeben werden. Auch dieser besonders sensible und interessante Bereich wird am Tag der offenen Tür vorgestellt.