Zum Jahreswechsel wurde in vielen Medien über die neue EU-Regelung zum Verbleib von nicht mehr gebrauchten Textilien berichtet. Im besten Fall sollen gemäß der sogenannten Abfallrahmenrichtlinie gar keine Textilien mehr in die Restabfalltonnen wandern. Sie sollen wiederverwendet oder recycelt werden. Die Abfallberatung des Landkreises Stade stellt klar: Verdreckte oder verschlissene Stücke sind weiterhin Abfall.
Bei der Abfallberatung des Landkreises Stade gehen weiter viele Fragen zum Thema Altkleider ein – insbesondere, wenn es um dreckige und zerschlissene Kleidung oder Textilreste geht. Licht ins Dunkel bringen der Verband Kommunaler Entsorgungsunternehmen (VKU) und der deutsche Dachverband der gemeinnützigen Altkleidersammler „FAIRWertung“. Sie vertreten die Interessen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf der einen Seite und die der Textilsammler auf der anderen Seite.
Ihre deutschlandweite Empfehlung ist eindeutig: „Stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien sollen auch weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden.“ Dieser Position folgt auch der Landkreis Stade im Rahmen seiner Abfallberatungstätigkeit. Unbrauchbare Textilien gehen in diesem Fall in die thermische Verwertung. „Es werden von uns auch keine Restabfalltonnen kontrolliert oder durchwühlt, so wie mancherorts behauptet wird“, betont Landkreis-Abfallberaterin Sabine Kiehl.
Somit können eine gute Qualität der Altkleider in den Sammelcontainern und die anschließende Weiterverwendung gewährleistet werden.
Ähnlich wird bereits bei der Getrenntsammelpflicht im Bereich Altglas verfahren. Hier sind ebenfalls Glasabfälle wie Flachglas oder Trinkgläser ausgeschlossen.
Im Kreisgebiet stehen den Bürgerinnen und Bürgern rund 340 Altkleidercontainer zur Verfügung. Dieses flächendeckende Sammelnetz wird von gut 20 gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern angeboten. Die gesammelte Ware wird entweder durch sie selbst oder über Beauftragte sortiert und einer weiteren Verwendung zugeführt – darunter sind auch zahlreiche Second-Hand-Angebote wie die Kleiderkammern.
Wichtig ist, dass keine Altkleidersäcke vor oder neben die Container gelegt werden, auch wenn diese einmal voll sein sollten. Das wäre dann eine illegale Abfallablagerung, die zur Verschmutzung der Containerstandorte führt und im schlimmsten Fall weitere (Abfall-) Ablagerungen verursachen würde.
Die Abfallberatung rät, noch gut erhaltene Kleidungsstücke weiterzugeben. Dafür können Kleiderkammern, Second-Hand-Shops, Online-Kleinanzeigen-Portale, Gebrauchtwarenhäuser, Tauchbörsen und-zirkel, Flohmärkte, An- und Verkaufsrubriken in Zeitungen, Chatgruppen und bei Social-Media-Portale genutzt werden. Die Weiternutzung von Kleidung spart Ressourcen, Geld und setzt ein Zeichen gegen die Wegwerfmentalität und Fast Fashion.
Hintergrund:
Die sogenannte Getrenntsammelpflicht für Textilien gilt entsprechend der Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland seit dem 1.1.2025. Demnach ist der Landkreis Stade als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dafür verantwortlich, dass Textilien in seinem Kreisgebiet getrennt gesammelt werden. Das muss er aber nicht selbst durchführen, zumal es ein etabliertes Sammelnetz mit Depotcontainer gibt. Auf den Abfallwirtschaftszentren in Stade und Buxtehude sowie dem Wertstoffhof Oldendorf stehen den Bürgerinnen und Bürgern außerdem Container für Textilien zur Verfügung.
Die Vergangenheit hat jüngst durch die Insolvenz einer großen Textilverwertungsgesellschaft gezeigt, dass die bestehenden Recyclingkapazitäten ausgelastet sind, insbesondere durch Fast Fashion. Die internationale Nachfrage nach Altkleidern ist zudem durch den Wegfall einiger Abnahmeländer gesunken. Auch die Nachfrage nach Dämmstoffen oder Putzlappen ist gesättigt.
Perspektivisch müssen weitere geeignete Recyclingverfahren entwickelt und ausreichend Kapazitäten aufgebaut werden. Die EU-Kommission hat die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zum Aufbau einer textilen Kreislaufwirtschaft erkannt. So umfasst die Textilstrategie der Kommission mehr als 28 Maßnahmen und Initiativen. Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung soll den Ausbau der getrennten Erfassung von Textilabfällen sowie eine hochwertige Sortierung und Verwertung unterstützen.
Weitere Informationen und Tipps gibt es auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises Stade sowie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.