Landkreis Stade. Die winterlichen Wetterverhältnisse können bei der Müllabfuhr zu Abfuhrproblemen führen. Kommt es durch Schnee, Eisregen oder überfrierende Nässe zu glatten Straßen, können je nach Ausmaß Straßen und Wege nicht befahren werden. Würde ein Müllfahrzeug ins Rutschen kommen, wären nicht nur parkende Fahrzeuge und Gebäude, sondern auch Menschen stark gefährdet. Ob glatte Straßen befahrbar sind, entscheidet der Fahrer des Müllwagens vor Ort. Nur er kann die Gefahr abschätzen.
Was kann nun jeder Einzelne von uns dazu beitragen, dass eine Abfuhr stattfinden kann? Zunächst sind die Räumpflichten vor dem eigenen Grundstück zu beachten. Ob und im welchem Umfang geräumt werden muss, kann bei der zuständigen Samtgemeinde, Gemeine bzw. Hansestadt erfragt werden. Es gibt Straßen, in denen die Anlieger nicht nur den Gehweg, sondern auch einen Teil der Straße zu räumen haben. Findet dies nicht rechtzeitig und regelmäßig statt, kann es zu Ausfällen bei der Abfuhr kommen. Ist erst der Schnee zu einer glatten Eisfläche festgefahren, dann ist es sehr schwierig, diese Straße wieder eisfrei zu bekommen. Außerdem sollte Schnee nicht in den Straßenraum geschoben werden. Dadurch werden Straßen verengt und es wird für die Müllabfuhr und auch andere Fahrzeuge immer gefährlicher, in diese Straßen hineinzufahren. Außerdem können dadurch Mülltonnen und Wertstoffsäcke nicht mehr gefahrlos erreicht und zum Fahrzeug gezogen werden. Setzt Tauwetter ein, kann das Schneewasser aufgrund verstopfter Straßenabläufe nur schwer ablaufen.
Sind Straßen oder Teilabschnitte so glatt, dass Abfuhrausfälle zu erwarten sind, ist man gut beraten, die Hausmüll-, Bio- und Altpapiertonnen, Gelbe Säcke und Weihnachtsbäume an die nächst befahrbare (Haupt-)Straße zu stellen. Voraussetzung ist, dass in dieser Straße am gleichen Tag die Abfuhr stattfindet. Werden Gelbe Säcke aufgrund einer Fehlbefüllung nicht mitgenommen, müssen sie zurück auf das Grundstück geholt werden.
Für eine reibungslose Abfuhr der Biotonne sollten diese möglichst erst am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr an die Straße gestellt werden. Bis dahin sollte die Tonnen einen möglichst frostsicheren Standort haben, feuchte Bioabfälle werden am besten z.B. in Zeitungspapier eingepackt. Wenn die Bioabfälle dennoch festfrieren, müssen diese am Abfuhrtag z.B. mit einem Spaten vom Tonnenrand gelöst werden.
Der Landkreis Stade und sein beauftragtes Abfuhrunternehmen Karl Meyer Kommunalentsorgung GmbH appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die oben genannten Hinweise, insbesondere die Räum- und Streupflicht, zu beachten, damit die Müllabfuhr so optimal wie möglich durchgeführt und so viele Tonnen wie möglich entleert werden können.
Auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises (abfall.landkreis-stade.de) gibt es weitere Tipps zur Müllabfuhr im Winter.