Landkreis Stade. Eigentlich ist es doch ganz einfach: Nur das große und kleine
Geschäft sowie Toilettenpapier gehören ins WC-Becken – und nichts anderes.
Allerdings finden die Abwasserentsorger im Landkreis Stade immer wieder reichlich
Müll in den Kläranlagen wieder. Was die Tabus fürs TAT-Örtchen sind, zeigt das neue
Faltblatt der Abfallberatung des Landkreises Stade auf.
Abfälle, die achtlos ins Klosett wandern, sorgen für große Probleme. Sie sind nicht nur störend und
behindern die Reinigung des Abwassers, indem sie sich an Kanälen, Schiebern und Pumpen
festsetzen, sondern führen auch zu einem höheren Aufwand, der sich wiederum auf die Kosten
niederschlägt. Zudem werden Schadstoffe und Mikroplastik in das Abwasser eingetragen.
Zu den Tabus für die Toilette, enthält das Faltblatt noch zahlreiche Tipps wie Abfälle im Badbereich zu
vermeiden sind. Auch weist die Abfallberatung auf die Zweckentfremdung von Gullys und
Regenwasserabläufen hin, die ebenfalls nicht als Müllschlucker oder für Kehr- und Fegereste
missbraucht werden dürfen. Nach wie vor ist auch das Waschen und Pflegen von Kraftfahrzeugen auf
öffentlichen Flächen nicht erlaubt. Denn das Reinigungs- und Waschwasser – auch von der
Biotonnenreinigung – darf ebenfalls nicht in die Straßenabläufe gelangen.
Das Faltblatt, das mit Unterstützung einiger Abwasserentsorger erstellt wurde, ist im Downloadbereich
auf der Internetseite abfall.landkreis-stade.de einsehbar und kann auf Wusch auch versendet werden
(Kontakt per E-Mail an die Adresse abfallwirtschaft@landkreis-stade.de und über die Rufnummer
04141 12-8016). Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallberatung und
den örtlichen Abwasserentsorgern.
Faltblatt der Abfallberatung des Landkreises Stade