Die Abfallberatung des Landkreises Stade setzt die Informationskampagne zum Thema Mehrweg fort. Im gesamten Kreisgebiet hängen großformatige Plakate mit Fotos von Entertainerin Lilo Wanders. Sie wirbt für den nachhaltigen Ersatz für Einweg-Verpackungen.
Die sogenannte Mehrwegangebotspflicht besteht seit Anfang 2023 für Anbieter von verzehrfertigen Speisen und Getränken im To-Go-Bereich wie Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Lieferdienste. Ziel des reformierten Verpackungsgesetzes ist es, weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen in den Markt zu bringen, um die Umwelt und das Klima zu schonen.
Die Verkäufer von Speisen und Getränken zum Mitnehmen müssen zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil eine Mehrwegverpackung anbieten. Für Einwegbecher muss unabhängig vom Material immer eine Mehrwegalternative angeboten werden. Ausnahmen gibt es für kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmetern inklusive Sitz- und Aufenthaltsbereichen und maximal fünf Beschäftigten. Diese Betriebe müssen lediglich auf Wunsch der Kundschaft Speisen und Getränke in mitgebrachte Behältnisse füllen. Alle Betriebe müssen mit gut sichtbaren und lesbaren Plakaten oder Schildern auf die Möglichkeit hinweisen, Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen zu erhalten.
Wichtig: Produkte in der Mehrwegverpackung dürfen nicht teurer angeboten werden als in der Einwegverpackung. Der Becher Kaffee darf also nicht teurer sein, wenn er im Mehrwegbecher verkauft wird. Es ist aber erlaubt, die Mehrwegverpackungen gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. „Die Kundinnen und Kunden können also selbst entscheiden, ob Mehrweg zum neuen Standard wird und somit Abfälle vermieden und Ressourcen geschont werden“, sagt Abfallberaterin Gaby Mahr.
Die Abfallberatung des Landkreises macht mit Großplakaten im gesamten Kreisgebiet auf das Thema aufmerksam. Kampagnengesicht ist die Entertainerin Lilo Wanders. Da für Lilo Wanders Themen wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle spielen und sie im Frischemarkt schon seit langer Zeit regelmäßig Kundin ist, ist für sie die Nutzung von Mehrwegangeboten selbstverständlich.
Der Landkreis Stade kontrolliert die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regeln stichprobenartig. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro bestraft werden. Beratungsangebote und Informationsmaterialien in Form von Plakaten, Aufklebern und Aufstellern für den Thekenbereich mit dem Kampagnenmotiv können telefonisch bei der Abfallberatung unter der Rufnummer 04141/128016 sowie per E-Mail an die Adresse abfallwirtschaft@landkreis-stade angefordert werden.