Offene Kamine und Kaminöfen sind stark im Kommen. Deshalb ist es wichtig, diese sogenannten Feuerstätten richtig zu nutzen. Denn nicht alles, was brennbar ist, darf auch hinein. Darauf weisen die Kreis-Abfallberatung und die Schornsteinfegerinnung Stade hin.
Auch wenn es für manch einen sehr verführerisch ist, doch schnell noch den Schuhkarton oder das Möbelholz in den Ofen zu werfen: Das hat darin nichts zu suchen. „Grundsätzlich gehört nur naturbelassenes Holz, das ausreichend abgelagert und abgetrocknet ist, in die Feuerstätte“, erklärt der stellvertretende Obermeister der Schornsteinfegerinnung Stade, Michael Plümer. Zum Anzünden dürfen kleine Mengen Papier verwendet werden.
Dasselbe gilt übrigens für Außenkamine, Feuerschalen oder -tonnen. Auch diese dürfen nur mit unbehandeltem, trockenem Holz, das ausreichend lange und richtig gelagert wurde, bestückt werden. „Abfälle, wie beispielsweise Möbelholz, behandeltes Bauholz, Vertäfelungen, Bodenbeläge, Kartons, Textilien und Verpackungen dürfen nicht verbrannt werden – auch, wenn es dem einen oder anderen als äußerst praktisch erscheint“, sagt Abfallberaterin Sabine Kiehl vom Landkreis Stade. Für die Entsorgung dieser Rest- und Wertstoffe können die verschiedenen Abfallbehälter oder die zahlreichen Annahmestellen des Landkreises Stade genutzt werden. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises.
Werden Abfälle oder nicht ausreichend lange abgelagertes Holz verbrannt, entstehen giftige Gase, weil kein vollständiger Verbrennungsprozess stattfindet.
Die Asche aus Kaminen, Öfen und anderen Feuerstätten ist verpackt in einer Tüte o.ä. über den Restabfallbehälter zu entsorgen. „Nutzen Sie für die Sammlung einen feuerfesten Metallbehälter“, rät die Abfallberaterin. Die Asche darf nicht in die Biotonne, den Kompost oder in den Garten gegeben werden, weil sie Schadstoffe enthält.
Leider kommt es trotz Verbots immer noch vor, dass Baum- und Strauchschnitt aus dem Garten beispielsweise in Feuertonnen verbrannt wird – zum Leid der Nachbarn und der Umwelt, denn meistens stinkt und qualmt es fürchterlich. Dabei können Grünabfälle entweder im Garten kompostiert oder bei einer der zahlreichen Annahmestellen im Landkreis Stade angeliefert werden. Die Gebühr ist erschwinglich (je 100 Liter-Sack 90 Cent). Mit der Aufschichtung von Schnittgut und Laub im Garten entsteht für viele Kleintiere und Insekten ein Schutz- und Lebensraum.
Ausführliche Informationen über den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerstätten gibt es bei den Schornsteinfegern. Alle Fragen rund um die richtige Abfallentsorgung beantwortet die Abfallberatung des Landkreises Stade (Telefon 04141/12-8016, E-Mail abfallwirtschaft@landkreis-stade.de).