In der ersten Woche des Jahres 2021 wurden insgesamt 71.400 Jahresgebührenbescheide versendet. Diese weisen für 2021, entgegen den letzten Jahren im Landkreis Stade, eine Gebührenerhöhung aus. Diese ist, wie auch der Presse in den vergangenen Monaten zu entnehmen war, notwendig geworden, um das zu geringe Gebührenniveau an die Kostenstruktur der Abfallwirtschaft anzupassen und Veränderungen aufzufangen. Dies betrifft in erster Linie die Grundgebühr und die Benutzungsgebühren für die Bioabfallbehälter. In die Grundgebühr werden Kostenanteile der Restabfallentsorgung aufgenommen. Das führt zu geringeren Schwankungen der Restabfallgebühr. Bei der Bioabfallentsorgung geschieht dies nicht, da die Bioabfalltonnen nicht von allen Anschlusspflichtigen im Landkreis genutzt werden, was die Anpassung der Gebühr sichtbarer macht. Im Jahresvergleich und bezogen auf einen 4-Personenhaushalt liegen die Gebühren jedoch noch unterhalb des Niveaus von 2014 und in vergleichbarer Höhe umliegender Landkreise.
Wir bitten um Verständnis.