Landkreis Stade. Abfallberaterinnen des Landkreises haben im Stader Stadtteil Kopenkamp erneut Biotonnen kontrolliert. Das Gebiet haben sie bewusst gewählt, da dort zuletzt auffallend viele Fremdstoffe im Biomüll gefunden wurden. Auch diesmal wurden 20 von 190 kontrollierten Tonnen beanstandet. Die Fachfrauen aus dem Kreishaus fanden Kunststofffolien und -platten, Zigarettenkippen, Müllbeutel und Kartoffelnetze. Außerdem gingen ihnen gefüllte Windeln, Alufolie, Hundekotbeutel und Kleintierstreu ins Netz. Als Konsequenz gibt es jetzt Ordnungswidrigkeitenverfahren.
In der Abfallbewirtschaftungssatzung ist die Rechtslage klar geregelt: „Wer andere Abfälle außer Bioabfälle und Grün- und Gehölzabfälle über den Bioabfallbehälter entsorgt, handelt (…) ordnungswidrig. Dies gilt auch, wenn dies fahrlässig erfolgt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.“ Sollte es trotzdem weiterhin zu Verstößen kommen, steht eine intensive und individuelle Beratung zur richtigen Mülltrennung an. Eine Einziehung der Biotonne ist lediglich das letzte Mittel, weil jede Bürgerin und jeder Bürger zur Mülltrennung verpflichtet ist. Erklärtes Ziel ist es, möglichst viele Abfälle zu verwerten und damit Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen. Bisher wurden lediglich vereinzelt Biotonnen in großen Wohnblöcken eingezogen, aber nicht bei Einfamilienhäusern.
Die Appelle der Abfallberaterinnen zu einem anderen Aspekt scheinen Wirkung zu zeigen: Im Vergleich zu früheren Kontrollen war der Inhalt in vielen Biotonnen in Zeitungspapier verpackt. „Der Anteil derer, die Biobeutel verwenden, erschien uns deutlich weniger“, freut sich Abfallberaterin Sabine Kiehl. Ab 2024 dürfen kompostierbare Biobeutel gemäß der vom Kreistag kürzlich neu beschlossenen Abfallbewirtschaftungssatzung nicht mehr verwendet werden. Damit gelten kompostierbare Biobeutel als Fremdstoff.
Die Abfallberaterinnen bitten darum, dass diese Beutel nicht mehr verwendet werden – ansonsten kann es bei den nächsten Kontrollen passieren, dass auch diese Biotonnen reklamiert und nicht entleert werden. Es sei ratsam, gleich den Küchensammelbehälter mit Zeitungspapier auszukleiden. „Es können selbstverständlich auch Papiertüten verwendet werden. Unproblematische, eher trockene Bioabfälle, können lose in die Tonne gegeben werden“, erklärt Kiehl.
Bei allen Kontrollen ist aufgefallen, dass immer wieder abgelaufene Lebensmittel, teilweise noch originalverpackte Fleisch- und Wurstwaren sowie Dips komplett in der Verpackung in die Biotonne gegeben werden. „Das darf so nicht sein“, weiß die Fachfrau. „Die Inhalte sind in die Biotonne und die Verpackung entsprechend ihres Materials in den Gelben Sack oder ins Altglas zu geben.“
Bei der jüngsten Kontrolle ist außerdem aufgefallen, dass einige Tonnen wegen des Frostes nicht vollständig geleert werden konnten. Daher ist es gerade bei Frost wichtig, feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier einzuwickeln, damit sie nicht am Tonnenrand festkleben. Hilfreich ist es außerdem, die angefrorenen Bio- oder auch Gartenabfälle wie etwa Laub morgens am Abfuhrtag mit einem Spaten vom Tonnenrand und -boden zu lösen.
Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Kontrollwerte für die Fremdstoffe in den Biotonnen wird der Landkreis Stade weiter kontrollieren, damit eine Gebührenerhöhung für die Biotonnen vermieden wird. Die nächste Ausschreibung für die Verwertung der Bioabfälle steht für 2024 an. Auftragsbeginn ist der 1. Januar 2025. Umso sortenreiner das Material, desto geringer sind die Kosten für die Verwertung der Bioabfälle – und damit auch die Gebühren für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Abfallberaterinnen stehen für Fragen unter der Rufnummer 04141/128016 zur Verfügung.