Abfallberatung: So klappt es mit der Müllabfuhr

Immer wieder bleiben Mülltonnen stehen, weil sie überfüllt sind oder Abfälle aufweisen, die darin nicht entsorgt werden dürfen.

falsch befüllte Tonne

So darf es nicht sein: Diese Tonne ist überfüllt und falsch befüllt worden. Foto: Karl Meyer AG

Der Abfallbehälter sollte am Abfuhrtag morgens bis 7 Uhr am Straßenrand oder am Sammelplatz bereitstellen. Bei der Bereitstellung darauf achten, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Der Behälter muss gut sichtbar sein – auch bei Dunkelheit. Die Müllwerker müssen den Behälter erreichen können; keine Autos oder Bäume dürfen den Weg versperren.
 
Wichtig ist, dass der Behälter so befüllt wird, dass die Abfälle beim automatischen Leerungsvorgang aus dem Behälter fallen können. Sie dürfen nicht gepresst werden oder verkeilen. Der Behälter darf nur so weit befüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Wenn ausnahmsweise einmal etwas mehr Restabfall anfällt (z.B. nach einer Feier oder Renovierungsarbeiten), können 50-Liter-Beistellsäcke mit dem Landkreis Stade- Aufdruck im Einzelhandel erworben werden und zusammen mit dem Restabfallbehälter bereitgestellt werden. Die Behälter dürfen nur mit den dafür vorgesehenen Abfällen befüllt werden. Baustoffe wie z.B. Glaswolle, Bauschutt und Steine gehören nicht in die Restabfalltonne.
 
Der Standplatz muss stufenfrei, befestigt und trittsicher sein. Für das Abstellen muss ausreichend Platz vorhanden sein. Die Behälter dürfen nicht mit Kette oder Schloss zur Abfuhr bereitgestellt werden. In Straßen, in denen die Behälter mit dem Seitenladerfahrzeug geleert werden, sollte darauf geachtet werden, dass der Behälter mit der Deckelöffnung zur Straße steht und an der Bordsteinkante, parallel zur Fahrbahn, maximal eineinhalb Meter vom Fahrbahnrand entfernt aufgestellt wird.
 
Gemäß Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises Stade muss so viel Behältervolumen vorgehalten werden wie zur Aufnahme des regelmäßig anfallenden Abfalls erforderlich ist. Kein ausreichendes Behältervolumen vorzuhalten ist demnach eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro droht auch bei Fehlbefüllungen. Bei Rückfragen kann der Kundenservice der Abfallwirtschaft kontaktiert werden über die Rufnummer 04141/128012 sowie auf der Internetseite abfall.landkreis-stade.de.