Die Bundesregierung hat das Verpackungsgesetz novelliert. Seit Jahresbeginn müssen etwa in der Gastronomie Mehrwegalternativen für Einwegverpackungen aus Kunststoff angeboten werden. Gastronomen und Veranstalter sind daher zu einer Informationsveranstaltung ins Kreishaus eingeladen: Am Freitag, 17. November, erhalten sie ab 10 Uhr wichtige Hinweise aus erster Hand.
Der Takeaway-Konsum von Speisen und Getränken steigt in Deutschland immer weiter an. Wenn bundesweit Mehrwegbecher, -essensboxen und -geschirr anstelle von Einwegprodukten verwendet würden, könnten rund 800.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Ziel der seit Jahresbeginn geltenden Mehrwegangebotspflicht ist es, durch ökologisch sinnvolle Mehrwegsysteme Abfälle zu vermeiden. Betriebe, die „verzehrfertige“ warme oder kalte Speisen und Getränke in Einwegverpackungen, wie z.B. Kaffeebecher (inklusive Deckel) oder Burgerboxen, für den Vor-Ort-Konsum oder die Mitnahme ausgeben, müssen ihren Kunden jetzt auch eine gleichwertige Mehrwegalternative anbieten.
Von der Mehrwegangebotspflicht betroffen sein können Restaurants, Kinos, Supermärkte mit Frischetheken, Bäckereien, Kantinen, (Eis-)Cafés, Tankstellen, Lieferdienste, Fitnessstudios, Cateringfirmen und Veranstalter, die Verpackungen gewerbsmäßig in den Handel bringen. Für kleinere Betriebe gibt es Ausnahmeregelungen. Auch nach einem Dreivierteljahr kommt es noch immer zu zahlreichen Verstößen gegen das neue Gesetz. Deshalb bietet die Abfallberatung des Landkreises Stade jetzt gemeinsam mit der Stader Ortsgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine Informationsveranstaltung an. In diesem Rahmen wird etwa über die Mehrwegangebotspflicht, Konsequenzen von Verstößen, Ausnahmen für kleinere Betriebe und Hygienevorschriften informiert.
Die Referentinnen Nora Josefina Wacker von der Deutschen Umwelthilfe und Corinna Gerken von der Unteren Abfallbehörde beim Landkreis Stade werden das Gesetz erläutern und Fragen zur Umsetzung beantworten. Da im neuen Verpackungsgesetz auch geregelt ist, dass die Gewerbetreibenden verpflichtet sind, die Kunden durch Informationstafeln oder -schilder auf die Möglichkeit, die Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen zu erhalten, hinzuweisen, geben Landkreis und BUND ihnen Informationsmaterialien in Form von Plakaten, Aufstellern und Aufklebern an die Hand. Das Gesicht der Kampagne ist die Entertainerin Lilo Wanders. Für sie ist die Nutzung von Mehrwegangeboten schon lange selbstverständlich. Weitere Informationen zur Kampagne gibt es im Internet: abfall.landkreis-stade.de/service/mehrwegkampagne.
Anmeldungen für die Veranstaltung am 17. November im Kreishaus nimmt die Abfallberatung unter der Rufnummer 04141/128016 sowie per E-Mail an die Adresse abfallwirtschaft@landkreis-stade.de entgegen.