Nur die Wenigsten wissen, dass E-Zigaretten batteriebetriebene Elektrogeräte sind, und als solche entsprechend entsorgt werden müssen. Eine E-Zigarette wird im Vergleich zu einer herkömmlichen Zigarette wie der Name schon sagt, elektronisch betrieben. Anstelle von Tabak wird eine Flüssigkeit (Liquid) mit Hilfe eines batteriebetriebenen Heizelements erwärmt und verdampft. Gerade die EinwegE-Zigaretten weisen eine extrem schlechte Umweltbilanz aus, denn weder die Lithium-Ionen-Batterie noch die Flüssigkeit lassen sich austauschen, was sie zu einem kurzlebigen Wegwerfprodukt macht.
Nach rund 600 Zügen sind sie leergedampft und landen oft fälschlicherweise im Hausmüll, Gelben Sack oder in öffentlichen Abfallcontainern; schlimmstenfalls kann es durch die leicht entzündlichen Lithium-Batterien zu Bränden im Müllfahrzeug oder in der Recyclinganlage kommen. Alleine schon aus diesem Grund fordern Entsorger- und Umweltverbände ein Verkaufsverbot der Einweg-EZigaretten. Als erstes EU-Land wird Belgien den Verkauf ab 2025 verbieten.
Oft werden die Vapes auch einfach achtlos auf die Straße geworfen, wodurch giftige Stoffe wie Schwermetalle und Nikotin sowie Mikroplastik durch die Plastikbestandteile in die Umwelt gelangen und Böden, Tiere und das Grundwasser schädigen. Aber auch wertvolle Rohstoffe gehen durch eine falsche Entsorgung für das Recycling verloren. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft und zur Schonung von Ressourcen sollte man beim Kauf mehrfach verwendbaren Produkte den Vorrang geben und auch darauf achten, dass Elektrogeräte möglichst langlebige, reparierbar und gut recyclingfähig sind.
E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten sind Elektrogeräte und müssen dementsprechend gesondert entsorgt werden, wenn sie ausgedient haben. Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf der Verpackung hin. Doch vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht bewusst, dass sie solche kleinen Elektrogeräte, wie z.B. auch eine elektrische Zahnbürste oder einen Taschenrechner, einfach beim Einkauf im Supermarkt abgeben können. Die Abfallberatung des Landkreises Stade informiert fortlaufend über diese Regelung.
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräte ist gesetzlich geregelt und die E-Zigaretten können wie alle anderen Elektroaltgeräte über die kommunalen Annahmestellen oder im Handel, bei Geschäften, die Elektronikgeräte vertreiben, kostenlos entsorgt werden. Große Händler, die über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, müssen Elektroaltgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge zurücknehmen, ohne dass ein neues Produkt gekauft wird und dafür entsprechende Rücknahmestellen einrichten. Auch Lebensmitteleinzelhändler, wie Supermärkte oder Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, sind zur Rücknahme verpflichtet, sofern sie solche Geräte anbieten.
Wichtig ist, dass zuvor herausnehmbare Batterien aus dem Gerät oder der E-Zigarette entfernt und diese gesondert der Batteriesammlung zugeführt werden. Auch hierfür gibt es kostenfreie Rücknahmestellen im Handel – überall dort, wo neue Batterien verkauft werden oder eben auch bei den Abfallannahmestellen des Landkreis Stade.
Informationen rund um die Wiederverwendung und das Recycling von Elektroaltgeräten können auch in der Broschüre „Wohin mit noch funktionierenden oder defekten Elektronikgeräten“, erhältlich beim Amt Abfall und Kreislaufwirtschaft des Landkreises Stade, nachgelesen werden. Diese ist als Druckexemplar oder als Download verfügbar.