Abfall-Annahmestellen: Maskenpflicht und Abstandsregel gelten auch unter freiem Himmel

Maskenpflicht und Abstandsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus gelten auch auf dem Gelände von Abfallannahmestellen im Landkreis Stade.

Maskenpflicht und Abstandsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus gelten auch auf dem Gelände von Abfallannahmestellen im Landkreis Stade.


Um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, gilt auch bei einem Besuch der Abfallwirtschaftszentren in Stade-Süd und Buxtehude-Ardestorf sowie auf den Wertstoffhöfen, Kompostierplätzen, den Grüngutsammelstellen und am Schadstoffmobil die Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz). Außerdem weist der Landkreis Stade darauf hin, dass auf dem Gelände der Abfallannahme-Einrichtungen eine Mindestabstand-Regel von 1,5 Metern zu anderen Personen gilt.