Wildmüll
Als Wildmüll werden umgangssprachlich alle Abfälle (dazu zählen auch Gartenabfälle) bezeichnet, die illegal auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft abgelagert werden. Zu den öffentlichen Flächen zählen z.B. Sammelstellen für Altpapier- und Altglascontainer, Straßen, Wege und Plätze mitsamt der zugehörigen Fuß- und Radwege sowie Gräben, Böschungen und Seitenstreifen. Zur freien Landschaft gehören z.B. die Wälder sowie freie Flächen wie Felder und Weiden.
Für die Abfallwirtschaft des Landkreises Stade, für die Straßenbaulastträger sowie für die Gemeinden, Samtgemeinden und Hansestädte ist die Abholung und die Entsorgung der Abfälle eine kostspielige Angelegenheit. Finanziert wird dies über die Abfallgebühren bzw. durch Steuergelder.
Oftmals handelt es sich bei dem Wildmüll um Abfall, der sogar kostenlos entsorgt bzw. abgeholt werden könnte (z.B. Möbel, Elektrogeräte, Pappen, Dosen, Flaschen). Die illegale Ablagerung von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden kann. Wer gefährliche Abfälle ablagert, begeht sogar eine Straftat.
Die Behörden sind darauf angewiesen, dass Wildmüllstellen gemeldet werden, damit der Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Beobachten Sie, wie Abfall illegal entsorgt wird, sind folgende Hinweise wichtig:
- Wo und wann genau wurde Abfall entsorgt?
- Was und wie viel wurde entsorgt?
- Ist ein Foto, Autokennzeichen o.ä. vorhanden?
Weitere Informationen
An wen muss ich mich wenden?
- Abfälle im Wald oder in der übrigen freien Landschaft
Abfallwirtschaft des Landkreises Stade, Telefon 04141 12-8012, abfallwirtschaft@landkreis-stade.de. Sie können auch das Formular nutzen. - Abfälle auf privaten/gewerblichen Grundstücken – Untere Abfallbehörde des Landkreises Stade, abfallbehoerde@landkreis-stade.de, Telefon 04141/12-6681.
- Abfälle an Straßen, Wegen und Plätzen (hierzu zählen auch Gräben, Böschungen, Seitenstreifen sowie Rad- und Gehwege), die dem Straßenverkehr gewidmet sind, sind vom Straßenbaulastträger zu entfernen.
- Außerhalb ist dies bei Kreisstraßen die Kreisstraßenmeisterei des Umweltamtes (umweltamt.kreisstrassen@landkreis-stade.de) bzw. bei Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Innerhalb der geschlossenen Ortslage und bei Gemeindestraßen ist dies die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde, Hansestadt.
Machen Sie mit und halten Sie unsere Umwelt sauber, z.B. mit einer Wildmüllsammlung!
Viele Vereine, Schulklassen und andere Gruppen führen schon seit Jahren in Eigenregie Wildmüllsammlungen durch. Diese ehrenamtlichen Helfer sorgen dafür, dass unsere Umwelt wieder vom Müll befreit wird. Umso mehr Menschen mitmachen, desto besser!
Bitte beachten Sie aber die Schonzeit für die Tiere vom 1. April bis 15. Juli. Wie man sich beim Sammeln in der Natur verhalten sollte, finden Sie im Infoblatt "Sammeln und Schützen".
Eine Wildmüllsammlung können Sie telefonisch oder schriftlich anmelden.